EEG-Umlage: Rechtskonforme Abgrenzung der Drittverbraucher schnell und kosteneffizient umsetzen

Ab dem 01.01.2021 kann es teuer werden, wenn Drittverbraucher (Letztverbraucher) bei eigener Stromerzeugung nicht korrekt vom eigenen Verbrauch abgegrenzt werden. Die Neuregelung im EEG, § 62b stellt viele vor die Herausforderung, eine mess- und eichrechtskonforme, in zeitgleiche 15-Minuten-Intervalle aufgelöste und manipulationssichere Erfassung von Energieerzeugung und Verbrauch zu realisieren. Aber dabei müssen Sie nicht auf teure, speicherfähige Messtechnik zurückgreifen! Denn § 62b EEG verlangt nur, dass die Messeinrichtungen mess- und eichrechtskonform sind. Weitere technische Vorgaben gibt es laut Aussage der Bundesnetzagentur nicht. Die sichere Speicherung der Messwerte kann auch in einer nachgeschalteten revisionssicheren Datenbank stattfinden. Somit reichen übliche geeichte Messgeräte mit sicherer Anbindung an eine geeignete Datenplattform völlig aus. 

Auf dieser Basis hat deZem ein unkompliziertes Messkonzept entwickelt: Der Datenlogger iPCX synchronisiert sich bspw. laufend auf die "gesetzliche" Zeit, sammelt zeitgleich die benötigten Daten und leitet diese manipulationssicher an die deZem Plattform weiter. Mit virtuellen Zählern kann nun der Eigenverbrauch viertelstundenscharf aufbereitet werden. Mit dem neuen deZem EEG-Modul sind Auswertungen und Statistiken schnell erstellt und an den Netzbetreiber weiter geleitet. Auch ein Export aller Viertelstundenwerte ist möglich und Spezialfälle, wie die “gewillkürte Nachrangregelung”, werden auf Wunsch abgebildet.

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