Zur Fernablese gesetzlich ab 2020 verpflichtet

Gehen Sie mit gutem Beispiel voran ins Jahr 2020 und erfüllen Sie mit deZem schon jetzt die EU Vorgabe zur Fernablese! Denn ab dem 25.10.2020 müssen alle neu installierten Abrechnungszähler und Heizkostenverteiler fernauslesbar sein, und ab 2027 auch bereits installierte Geräte nachgerüstet werden.

Dies mag zunächst unerfreulich klingen. Doch die kleine Zusatzinvestition lohnt sich sehr: Mit Hilfe der gewonnenen Informationen aus der Fernablese lassen sich viele Prozesse ganz einfach digitalisieren und mit erheblichem Mehrwert verknüpfen. Mit diesem Wissen in der Hinterhand lassen sich Energieressourcen effizienter nutzen und oft ungeahnte Potenziale aufdecken. deZem berät Sie gerne umfassend. In der Regel ist ein Gesamtkonzept sinnvoll, das auch das Einbinden von Bestandssystemen und übergeordnete Zielsetzungen berücksichtigt. Lassen Sie sich überraschen!