Neue EEG-Umlageregelung einfach umsetzen

Wie in unserer News vom 22. Oktober 2020 berichtet, tritt die neue EEG-Umlageregelung mit einer verlängerten Frist bis zum 31.12.2021 in Kraft. Unternehmen, die selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien an Drittverbraucher weiterleiten, müssen diesen künftig vom selbst genutzten Strom nachweisbar abgrenzen, und zwar viertelstundengenau und mit mess- und eichrechtskonformen Messeinrichtungen. Nur dann kann die reduzierte EEG-Umlage für den Eigenverbrauch in Anspruch genommen werden.

Um die Anforderungen vollständig zu erfüllen, müssen die Messgeräte nach PTB-A 50.7 zertifiziert sein und die Messwerte für mindestens 12 Monate aufzeichnen. Das stellt viele Selbsterzeuger vor große Herausforderungen.

Unternehmen und Einrichtungen, die die deZem Energiemanagement Software einsetzen, können wir eine einfache Lösung anbieten: Unsere Edge Controller (iPCR + iPCR-M) sind kompatibel mit dem Netzanalysator UMG 96-PA-MID+ von Janitza. Von dort können die manipulationssicher gespeicherten Lastgangdaten aus dem Strommessgerät einfach mit dem iPCR oder iPCR-M ausgelesen und an die deZem IoT-Analyseplattform weitergegeben werden. Dort stehen sie anschließend für das Energiemanagement oder die Berechnung des Eigenverbrauchs bereit.

Weitere Informationen zu den deZem Edge Controllern

neue EEG-Umlage Frist 31.12.2021