FFVAV: Fernwärmeerfassung wird digital

Und plötzlich war sie da: die „Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte“, kurz FFVAV. Seit dem 5. Oktober 2021 ist sie in Kraft und soll bis zum 1. Januar 2022 umgesetzt werden. Für Fernwärmenetzbetreiber kam sie überraschend schnell. Ergänzend wurde die AVBFernwärmeV novelliert. 

Die Digitalisierung bei der Fernwärme- und -kälteversorgung soll damit beschleunigt und auch die Energiewende vorangetrieben werden. Denn werden Verbräuche dank der Technik sichtbarer, können mögliche Einsparpotenziale leichter aufgedeckt und Energieeffizienzmaßnahmen abgeleitet werden.

Welche Veränderungen ergeben sich für die Fernwärmenetzbetreiber?

Alle neuen Messeinrichtungen der Wärme- und Kälteversorger müssen ab sofort fernauslesbar sein. Bereits verbaute Messeinrichtungen dürfen noch bis zum 31.12.2026 verwendet werden. Danach müssen sie durch fernauslesbare Geräte ersetzt werden, die interoperabel sind, den Datenschutz und die Datensicherheit gewährleisten sowie den Schutzprofilen und technischen Richtlinien des BSI entsprechen. Werden Smart-Meter-Gateways eingesetzt, gilt selbiges entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Weiterhin wurden die Anforderungen hinsichtlich Mess-, Abrechnungs- und Informationspflichten ausgeweitet: Sofern die Messeinrichtungen bereits fernauslesbar sind, müssen die Versorger ihren Kunden mindestens zweimal im Jahr Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen bereitstellen. Kunden haben sogar das Recht auf eine vierteljährliche Bereitstellung. Es reicht jedoch die elektronische Form. Ab Beginn 2022 müssen die Abrechnungsinformationen einschließlich Verbrauchsinformationen dann monatlich zur Verfügung gestellt werden.

Was bedeutet das für die Versorger?

Die Ablesung erfolgte bisher oft analog vor Ort, d.h. es besteht ein erheblicher Aufwand, die Messtechnik in kurzer Zeit aufzurüsten bzw. auszutauschen gegen fernablesbare Messeinrichtungen. Zudem müssen die Messdaten irgendwohin übertragen und für die Abrechnungssysteme aufbereitet werden.

Auch wenn die Investitionen zunächst hoch erscheinen. Die Umstellung auf digitalisierte Prozesse bietet eine Menge Vorteile. Die Verbräuche werden transparent, es können Einsparpotentiale aufgedeckt und Energieressourcen effizienter eingesetzt werden.

LoRaWAN machts möglich

Bisher gibt es nur wenige Anbieter von Smart-Meter-Gateways am Markt, die nach BSI-Standard zertifiziert sind. Nicht zuletzt ist die flächendeckende Ausrüstung sehr kostenintensiv. Um die neue FFVAV umgehend umzusetzen, bietet sich unter geeigneten Voraussetzungen die Funktechnologie LoRaWAN an. Für LoRaWAN gibt es bereits Wärmemengenzähler. Diese können über die private deZem IoT-Plattform eingebunden werden. Aber auch die Integration aus bestehendenn IoT-Plattformen wie beispielsweise Zenner Element IoT oder das TTN (The Things Network) in die deZem Software ist möglich.

Sind entsprechende Infrastrukturen vorhanden, können die Daten natürlich auch über andere Wege, z.B. den Messstellenbetrieb oder die Smart-Meter-Gateways, in das deZem System eingebunden werden.

Zur Bereitstellung von Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erstellt deZem z.B. Fernwärme- und Kälteversorgern individuelle SLA-Berichte. Diese können alle geforderten Informationen gemäß FFVAV ausgeben:

  • den Preis und Verbrauch der einzelnen Kunden,
  • Informationen über den aktuellen und prozentualen Anteil der eingesetzten Energieträger und der eingesetzten Wärme- oder Kältegewinnungstechnologien im Gesamtenergiemix im Durchschnitt des letzten Jahres,
  • die jährlichen Treibhausgasemissionen, abhängig vom Energiemix,
  • die auf Wärme oder Kälte erhobenen Steuern, Abgaben oder Zölle sowie
  • einen Vergleich des gegenwärtigen, witterungsbereinigten Wärme- oder Kälteverbrauchs des Kunden mit dessen witterungsbereinigtem Wärme- oder Kälteverbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahres in grafischer Form.

Möchten deZem Kunden ihre Verbräuche direkt in der Analyseplattform erfassen, anstatt Berichte von Ihren Versorgern zu erhalten, können sie beispielsweise die Daten als MSCONS-Daten anfordern, die zu den üblichen Stammdaten ebenfalls in die deZem Analyseplattform importiert werden.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

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